Wohnungseigentumsverwaltung

Die Daum Immobilien verwaltet Wohnungseigenumsobjekte mit besonderem Bedacht auf kosteneffizienten und rechtssicheren Betrieb der Immobilie. Durch das breite Netzwerk der Daum Immobilien, kann der optimale Partner für jeden Teilbereich gewählt werden. Mit Speziallösungen und einer maßgeschneiderten Dienstleistung ist jede Immobilie immer optimal betreut.

Beispiel für den Leistungsumfang

  1. Verwaltung der Liegenschaft nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien.
  2. Vorschreibung der monatlich zu leistenden Akontierungen (Bewirtschaftungskosten).
  3. Überwachung der Zahlungseingänge hinsichtlich dieser monatlichen Akontierungen und – falls notwendig – Einmahnung nicht einbezahlter Beträge.
  4. Verwaltung der Rücklage auf einem eigenen Rücklagenkonto.
  5. Abwicklung von Schadensfällen.
  6. Führung eines separaten Bankkontos (Anderkonto) für diese Liegenschaft.
  7. Führung der Haus-Buchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen.
  8. Für die jährliche Erstellung der Bewirtschaftungskostenabrechnung nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes und der ÖNORM A 4000 wird ein Monatspauschale verrechnet.
  9. Falls die Liegenschaft umsatzsteuerpflichtig ist wird ein zusätzliches Monatspauschale für die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) und die Jahres-UST-Erklärung verrechnet.
  10. Führung des mit der Verwaltung der Liegenschaft zusammenhängenden Schriftverkehrs mit Behörden, Institutionen, Nachbarn, Versicherungen, Banken, etc.
  11. Übernahme der bestehenden Versicherung- und Wartungsverträge sowie Überwachung eines ausreichenden Versicherungsschutzes; allenfalls Neuabschluss bzw. Änderung bestehender Versicherungsverträge zum Vorteil der Eigentümer.
  12. Regelmäßige Begehungen und Kontrollen der Liegenschaft je nach Erfordernissen, mindestens jedoch einmal jährlich .
  13. Durchführung der Hausversammlungen in den gesetzlich vorgesehenen Abständen.
  14. Veranlassung und Überwachung sämtlicher, in Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erhaltung der Liegenschaft zusammenhängender Arbeiten und Erstellung von Vorschlägen für notwendige Sanierungsmaßnahmen.
  15. Auf Wunsch betreuen wir einzelne Wohnungseinheiten bei Vermietung.

Gerne legen wir Ihnen ein kostenloses Angebot zur Verwaltung Ihrer Liegenschaft. Klicken Sie einfach auf ANGEBOTSANFRAGE

Mit freundlicher Genehmigung der Redaktion des KONSUMENT, finden Sie in diesem Artikel aufbereitete Informationen zu den Themen:

  • Was ist eine “grobe Pflichtverletzung”?
  • Kündigung eines Verwalters
  • Ordentliche Kündigung
  • Wer ist stimmberechtig?
  • Außerordentliche Kündigung

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