Mietzinshausverwaltung

Die Daum Immobilien verwaltet Mietzinshäuser jeder Größe und Lage. Vom kleinen Mehrfamilienhaus bis zu ganzen Straßenzügen sind diese Vermögenswerte bei Daum Immobilien bestens betreut. Durch die hervorragende Vernetzung über die Branchengrenzen hinaus, kann auf maßgeschneiderte Lösungen zugegriffen werden, welche anderen Hausverwaltungen verschlossen bleiben.

Beispiel für den Leistungsumfang

I. Allgemein:

  1. Verwaltung der Liegenschaft nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien.
  2. Führung eines separaten Bankkontos (Anderkonto) für diese Liegenschaft.
  3. Führung der Haus-Buchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen.
  4. Führung des mit der Verwaltung der Liegenschaft zusammenhängenden Schriftverkehrs mit Behörden, Institutionen, Nachbarn, Versicherungen, Banken, etc.
  5. Übernahme der bestehenden Versicherung- und Wartungsverträge sowie Überwachung eines ausreichenden Versicherungsschutzes; allenfalls Neuabschluss bzw. Änderung bestehender Versicherungsverträge zum Vorteil des Eigentümers.
  6. Abwicklung von Schadensfällen.
  7. Jährliche Besprechungen mit Hauseigentümer nach Bedarf.
  8. Regelmäßige Begehungen und Kontrollen der Liegenschaft je nach Erfordernissen, mindestens jedoch einmal jährlich (in Anlehnung an die ÖNORM B 1300 Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude).
  9. Veranlassung und Überwachung sämtlicher, in Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erhaltung der Liegenschaft zusammenhängender Arbeiten und Erstellung von Vorschlägen für notwendige Sanierungsmaßnahmen.

II. Mietbetreuung:

  1. Vorschreibung der monatlich zu leistenden Akontierungen (Mietzins und Bewirtschaftungskosten).
  2. Überwachung der Zahlungseingänge hinsichtlich dieser monatlichen Akontierungen und – falls notwendig – Einmahnung nicht einbezahlter Beträge.
  3. Jährliche Erstellung der Mieterabrechnungen (Bewirtschaftungskostenabrechnung).
  4. Verwaltung der Kautionen der Mieter auf einem eigenen Sammelkautionskonto zu marktüblichen Bedingungen.
  5. Service für Mieter: Melde- und Mietenbestätigungen.
  6. Erstellung von Mietverträgen und Zusatzvereinbarungen bei Mieterwechsel und Vertragsverlängerung. Diese Kosten werden dem Mieter vorgeschrieben, wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Mieter gesetzlich nicht verpflichtet ist, diese zu tragen. Sollte ein Mieter die Übernahme der Kosten verweigern, werden sie dem Eigentümer weiterverrechnet.
  7. Übernahme des Mietgegenstandes vom scheidenden Mieter und Übergabe an den neuen Mieter.

III. Sonderleistung:

  1. Jährliche Erstellung der Eigentümerabrechnung (Überschussrechnung).
  2. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) und Jahres-UST-Erklärung.
  3. Sonderwünsche erfüllen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne.

Gerne legen wir Ihnen ein kostenloses Angebot zur Verwaltung Ihrer Liegenschaft. Klicken Sie einfach auf ANGEBOTSANFRAGE